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Term Definition
Differenzierung

Die Differenzierung an der KKS erfolgt sowohl als Binnendifferenzierung durch die Aufgabenstellungen als auch durch äußere Fachleistungsdifferenzierung. Aktuell erfolgt eine Leistungsverkursung in A-, B- und C-Kurse, in E- und G-Kurse. Dies variiert von den einzelnen Jahrgängen und Fächern.

Grundlage für die Zuweisung der Lernenden in die Kurse bilden der aktuelle Leistungsstand, der Stand der Lernentwicklung und das Arbeitsverhalten.

Bei einer Ersteinstufung gilt das Elternrecht als Widerspruchsrecht. Nach einer halbjährigen Probezeit entfällt die Widerspruchsmöglichkeit.

Vereinfacht gesagt genügen für das Erreichen des Hauptschulabschlusses ausreichende Leistungen in den C- und G-Kursen. Für den Mittleren Abschluss muss den Anforderungen des B-Kurses entsprochen werden. Beim Übergang in die gymnasiale Oberstufe sind Leistungskurse in den A- und E-Kursen notwendig.

Eine differenzierte Berechnung der Abschlusstendenz und des erreichten Abschlusses erfolgt immer individuell nach der geltenden Verordnung. (VOBGM § 55 ff)